EuGH zu Privacy Shield

Am 16.7. hat der EuGH das Urteil in der Rechtssache C-311/18 betreffend des Vorabentscheidungsansuchens des Hohen Gerichtshof Irlands gefällt. Dem Verfahren liegt die Beschwerde von Max Schrems zugrunde, dass aufgrund der Gesetze der Vereingten Staaten (FISA), kein ausreichender Schutz der personenbezogenen Daten bei der Übermittlung von Facebook Ireland an Facebook US bestehe.

Der Hohe Gerichtshof Irland wollte im wesentlichen wissen, ob

  1. EU Recht in diesem Fall anwendbar ist,
  2. der Angemessenheitsbeschluss der Kommission bezüglich des Privacy Shield Abkommens gültig in dem Sinne ist, das  ein ausreichendes Schutzniveau besteht und
  3. über Auslegung und Gültigkeit des Beschlusses über die Standardvertragsklauseln.

Der EuGh bejahte die erste Frage hinsichtlich der Anwendbarkeit der DSGVO. Den Beschluss hinsichtlich des Privacy Shield Abkommens erklärte er jedoch für ungültig. Hinsichtlich der Standardvertragsklauseln  hob er den Beschluss nicht auf, jedoch müsse dies im Einzelfall geprüft werden.