Der Europäische Datenschutz Ausschuss (EDSA/EDPB) hat eine Stellungnahme zur ePrivacy Verordnung betreffend der zukünftigen Rolle der Aufsichtsbehörden und des EDSA veröffentlicht.
Darin wird daruf hingewiesen, dass:
- die Verordnung nicht das Schutzniveau der derzeit geltenden Richtlinie unterschreiten darf,
- die Gefahr einer Fragmentierung der Aufsicht, komplexe Verfahren, sowie Inkonsistenz und Rechtsunsicherheit für Individuen und Unternehmen besteht und
- das es Überschneidungen mit der Datenschutzgrundverordnung gibt.
Der EDSA spricht sich daher dafür aus, dass auch die ePrivacy Verordnung von den Aufsichstbehörden überwacht wird, die auch schon für die Einhaltung der DSGVO zuständig sind, zumindest soweit es Bestimmungen betrifft die auch unter die DSGVO fallen.
