Datenübermittlung in die USA: Position des EU Parlaments

Das europäische Parlament hat einen Beschluss über seine Position um Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zu Data Privacy Framework beschlossen. Dabei hat es auch die Meinung des EDSA berücksichtigt. Auch das Parlament äußerte sich kritisch, ob damit ein ausreichender Rechtsschutz von betroffenen Personen der EU in den USA erreicht werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob die anstehenden Verhandlungen zwischen Kommission und Parlament noch diese Jahr zu eunem Ergebnis führen und die Bedenken die der EuGH hinsichtlich des Privacy Shield Abkommens hatte ausgeräumt werden können.

Behörden entscheiden über Beschwerden zu Google Analytics

In zwei der 101 Beschwerden bezüglich des Einsatzes von Google Analytics haben die zuständigen Aufsichtsbehörden erste Entscheidungen gefällt.

Sowohl die österreichische als auch die französische Behörde kommen zu dem Schluss, dass der Einsatz nicht rechtskonform ist. Berufungen dagegen sind noch möglich und weitere Verfahren in über 20 Mitgliedsstaaten sind noch anhängig.

Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf neuer Standardvertragsklauseln

Die Europäische Kommission hat den Entwurf neuer Standardvertragsklauseln veröffentlicht. Diese waren ja nach der Aufhebung des Privacy Shields Angemessenheitsbeschluss durch den EuGH angekündigt worden.

Stellungnahmen dazu sind noch bis 10. Dezember möglich.

Noyb Beschwerden wegen EU-US Datentransfers: Update

Von den 101 Beschwerden die noyb wegen Verstößen gegen das EuGH Urtel zu Privacy Shield eingebracht hat, sind nur noch 98 anhängig. In den 3 Beschwerden die Verantwortliche in Lichtenstein betrafen, konnten die betroffenen Organisatiuon noyb gegenüber nachweisen, dass sie die Rechtsverstöße abgestellt haben sodass die Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde von noyb zurückgezogen wurde.

EDSA zum EuGH Urteil C-311/18 (Privacy Shield)

Der EDSA hat nach seinem ersten Statement zum Urteil im Fall C-311/18 ein FAQ veröffentlicht. Dabei verweist der EDSA auch auf seine Leitlinien zur Auslegung des Art. 49 DSGVO.

Zudem hat der EDSA in seiner 37. Sitzung die Einrichtung einer Task Force beschlossen:

As a follow-up to the CJEU’s Schrems II ruling and in addition to the FAQ adopted on 23 July, the Board has created a taskforce. This taskforce will prepare recommendations to assist controllers and processors with their duty to identify and implement appropriate supplementary measures to ensure adequate protection when transferring data to third countries.

EuGH zu Privacy Shield

Am 16.7. hat der EuGH das Urteil in der Rechtssache C-311/18 betreffend des Vorabentscheidungsansuchens des Hohen Gerichtshof Irlands gefällt. Dem Verfahren liegt die Beschwerde von Max Schrems zugrunde, dass aufgrund der Gesetze der Vereingten Staaten (FISA), kein ausreichender Schutz der personenbezogenen Daten bei der Übermittlung von Facebook Ireland an Facebook US bestehe.

Der Hohe Gerichtshof Irland wollte im wesentlichen wissen, ob

  1. EU Recht in diesem Fall anwendbar ist,
  2. der Angemessenheitsbeschluss der Kommission bezüglich des Privacy Shield Abkommens gültig in dem Sinne ist, das  ein ausreichendes Schutzniveau besteht und
  3. über Auslegung und Gültigkeit des Beschlusses über die Standardvertragsklauseln.

Der EuGh bejahte die erste Frage hinsichtlich der Anwendbarkeit der DSGVO. Den Beschluss hinsichtlich des Privacy Shield Abkommens erklärte er jedoch für ungültig. Hinsichtlich der Standardvertragsklauseln  hob er den Beschluss nicht auf, jedoch müsse dies im Einzelfall geprüft werden.