Der EDSA hat aufgrund von Fragen der dänischen Aufsichtsbehörde eine Meinung zur einheitlichen Auslegung der Bestimmungen über Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) veröffentlicht. Darin beschäftigt er sich mit den Auslegungsfragen ob ein Verantwortlicher alle Unterauftragsverarbeiter in einer Auftragsverarbeiterkette identifizieren muss und kommt zu dem Schluss das dies gegeben sein muss. Es reicht nicht nur die erste Ebene von Auftragsverarbeitern zu kennen. Weitere Themen sind, inwieweit der Verantwortliche innerhalb der Auftragsverarbeiterkette die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die vertraglichen Bindungen und das Erfüllen der Anforderungen des Verantwortlichen überprüfen und dokumentieren muss. Weitere Themen sind der Drittstaatstransfer im Wege einer Auftragsverarbeitung, bestimmte vertragliche Bestimmungen (zB das Abstellen auf gesetzliche Bestimmungen denen der Auftragsverarbeiter unterliegt) und inwieweit das Risiko der Verarbeitung einen Einuss auf all diese Pfichten hat.
Category: Aufsichtsbehörden
EDSA Richtlinie zum berechtigten Interesse
Der EDSA hat eine Richtlinie zum überwiegenden Interesse gemäß Art. 6(1)(f) DSGVO zur öffentlichen Konsultation herausgegeben. Darin wird festgestellt, das die Kriterien
- des Verfolgen eines überwiegenden Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten,
- der Notwendigkeit personenbezogene Daten dafür verarbeiten zu müssen
- und dass diesem Interesse keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen
auch tatsächlich einer Einschätzung unterzogen werden müssen. Eine pauschale Annahme reicht nicht aus. Daraus kann gefolgert werden, dass dies auch zu dokumentieren ist. Aufgrund der Informationspfichten der Art. 12, 13 und 14 sieht die Richtlinie auch vor, das die Abwägung der Interessen den Betroenen zur Kenntnis gebracht werden kann. Zumindest die Information, dass die Betroenen dies verlangen können, hat der Verantwortliche zu erbringen.
Abo Modelle am Prüfstand?
Immer mehr Anbieter führen sogenannte Abo- Modelle ein, bei denen gegen Bezahlung einer Gebühr keine Werbung geschaltet wird, beziehungsweise die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur durch ein Abomodell umgangen werden kann. Die Datenschutzbehörde von Hamburg, den Niederlanden und Norwegen hat nun den europäischen Datenschutzausschuss ersucht eine einheitliche Haltung zur Zulässigkeit solcher Modelle zu formulieren.
Gegen solche Modelle wie sie auch von Meta angewendet werden gibt es auch anhängige Beschwerden bei der österreichischen Datenscutzbehörde. Im Februar haben sich 28 NGOs in einem gemeinsamen Brief an den EDSA gewandt.
Checkliste zum Einsatz LLM basierter Chatbots
Die Aufsichtsbehörde von Hamburg hat eine Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots veröffentlicht.
Diskussionspapier zu den Rechtsgrundlagen beim KI Einsatz
Die Aufsichtsbehörde für Baden Württemberg hat ein Diskussionspapier zu Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von KI veröffentlicht. Das Papier betrachtet dabei die verschieden Phasen, von der Erehbung bis zur Verwendung. Der in Verhandlung stehende AI Act wird nicht berücksichtigt, das Papier bezieht sich ausschließlich auf bestehende Gesetze, vorrangig auf die DSGVO.
Studien zum Schutzniveau in Brasilien, Mexiko und die Türkei
Der EDSA hat 2 Studien zum Schutzniveau personenbezogener Daten in Brasilien und in Mexiko und der Türkei veröffentlciht. Diese können helfen das Risiko bei Übermittlungen in diese Drittsaaten einzuschätzen.
Verfahren der Task Force der DSK zu ChatGPT
Nachdem die Task Force der deutschen Datesnchutzkonferenz die Antworten des im April übermittelten Fragebogens an ChatGPT ausgewertet hat, hat sie nun 79 ergänzende Fragen an das Unternehmen OpenAI übermittelt.
Die DSK ist auch Teil der Task Force des EDSA.
Information der DSB zum EU-USA DPF
Die Datenschutzbehörde hat einen Beitrag zum neuen Angemessenheitsbeschluss für die Vereinigten Staaten, dem EU-U.S. Data Privacy Framework veröffentlicht.
Siehe dazu auch den Beitrag EDSA: Information zum Angemessenheitsbeschluss zu DPF (USA).
Information der DSB zu Look Around und Google Maps
Seit 27.9.2023 ist Apple Maps Look Around verfügbar. In ihrem Beitrag erklärt die Datenschutzbehörde wie man eine Verbesserung der Anonymisierung der Bilddaten bei den entsprechenden Kartendienst von Google oder Apple anfordern kann oder sein Recht auf Löschung wahrnehmen kann.
Datenschutzbehörde zu Meta-Tracking-Tools
Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass die Verwendung von Meta Pixel und Meta Facebook Login gegen die DSGVO vertößt und nicht im Einklang mit den Anforderungen des EuGH (Schrems II) steht. Damit wurde nach Google Analytics auch diese Datenübermittlung in die USA ohne ausreichende Massnahmen durch den Verantwortlichen und Meta untersagt.
Der Bescheid wurde vom Beschwerdeführer hier veröffentlicht.
