ATLAWS – Wiki über die EU Rechtsakte im digitalen Bereich

Das Research Institute hat die Ergebnisse des ATLAWS Projektes in einem WIKI veröffentlicht. Es bietet eine Übersicht zu über ein Dutzend Rechtsakte aus den Bereichen “Cybersecurity”, “Künstliche Intelligenz”, “Digitale Dienste und Märkte” und “Datenstrategie”.

Das Projekt will zu folgenden Themen aufklären bzw. Informationen liefern:

  • Betroffenheit von einem Rechtsakt
  • Kernpflichten aufgrund des Rechtsaktes
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • horizontale/sektorale Anwendung
  • Information auch abseits vom Medialen Fokus
  • Recht, nicht nur für Jurist*innen

EHDS Europäischer Gesundheitsdatenraum

Am 5.3.202 wurde die Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 im Amtsblatt der UNion (Official Journal of teh Europen Union) veröffentlciht. Damit beginnen die Fristen der am 11.2. beschlossenen Verordnung zu laufen und die Verordnung tritt am 26.3.2025 in Kraft und gilt ab 26.3.027. Die Verordnung erfordert eine nationale Durchführungsbestimmung auf die auch im Regierungsprogramm der österreicheischen Bundesregierung verwiesen wird. Die Verordnung sieht darüber hinus auch Druchführungsrechtsakte der Kommission vor (gemäß Art. 92 und 97).

DSA in Geltung getreten

Das Gesetz über digitale Dienste ist am 17.2.2024 in Geltung getreten und wird seitdem angewandt. Zum Teil wird dieses Gesetz für sehr große Palttformen schon seit Ende August 2023 angewandt. Die Kommission hat am 17.2. nicht nur darüber informiert sondern auch den Fahrplan für weitere delgierte Rechtsakte (Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen bei Wahlprozessen sowie Durchführungsrechtsakts über Muster für Transparenzberichte) veröffentlicht.

EDSA zu CSA und Chatkontrolle

Der Europäische Datenschutzausschuss hat basierend auf der gemeinsamen Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragen sich erneut zum Stand der CSA-Verordnung (Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung und Schutz sexuellen Mißbrauchs von Kindern) geäußert. Unter den umstrittenen Punkten dieses Gesetzes sind die sogenannte Chat-Kontrolle (müssen Provider den Strafverfolgungsbehörden Möglichkeiten bieten die Ende zu Ende Verschlüsselung aufbrechen zu können) und wie weit Anordnungen zur Ermittlungstätigkeit in den Schutzbereich Dritter eingreifen dürfen. Der EDSA sieht zwar Fortschritte zum Schutz der Privtasphäre durch die Änderungsvorschläge des EU Parlamentes, stellte aber fest, dass die Bestimmungen zum Teil noch immer zu ungenau sind.

Vorschlag Ergänzungsverordnung zur DSGVO

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Harmonisierung der Verfahrensvorschriften bei grenzüberschreitenden Fällen veröffentlicht (Proposal for a Regulation laying down additional procedural rules relating to the enforcement of GDPR). Gemäß der Pressemitteilung soll dies zu einer Harmonisierung der Rechte der Betroffenen, der beteiligten Parteien und der Straffung der Zusammenarbeit der Behörden und der Streitbeilegung führen, indem nicht mehr in einem Verfahren mehrere nationale Verfahrensbestimmungen sondern einheitliche EU-Bestimmungen anzuwenden sind. Es gibt jedoch auch Kritik, dass diese Bestimmungen der federführenden Behörde noch mehr Einfluss auf die Verfahren gibt, sodass große Unternehmen durch Wahl des Firmensitzes sich noch mehr Vorteile verschaffen könnten.

Es bleibt abzuwarten ob die Verordnung noch innerhalb dieser Periode die Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Sollte dies der Fall sein, sind Verfahren vor dem EuGH nicht auszuschließen.

Diese Verordnung verändert die DSGVO nicht, sie harmonisiert lediglich die Verfahrensbestimmungen der Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen.