Der Europäische Datenschutzausschuss hat basierend auf der gemeinsamen Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragen sich erneut zum Stand der CSA-Verordnung (Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung und Schutz sexuellen Mißbrauchs von Kindern) geäußert. Unter den umstrittenen Punkten dieses Gesetzes sind die sogenannte Chat-Kontrolle (müssen Provider den Strafverfolgungsbehörden Möglichkeiten bieten die Ende zu Ende Verschlüsselung aufbrechen zu können) und wie weit Anordnungen zur Ermittlungstätigkeit in den Schutzbereich Dritter eingreifen dürfen. Der EDSA sieht zwar Fortschritte zum Schutz der Privtasphäre durch die Änderungsvorschläge des EU Parlamentes, stellte aber fest, dass die Bestimmungen zum Teil noch immer zu ungenau sind.
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EDPS veröffentlicht neue Stellungnahmen zu AI
Der europoäische Datenschutzbeauftragte hat eine Endfassung seiner Empfehlungen für den AI Act (Gesetz über künstliche Intelligenz) veröffentlicht: Final Recommendations on the AI Act
Ebenso hat er seine Meinung zu den 2 Richtlinien zu AI Haftungsregelungen veröffentlicht: Opinion on two directives on AI liability rules
Eine Zusammenschau über alle Aktivitäten des EDPS in Bezug auf künstliche Intelligenz findet sich in diesem Fact Sheet.
Informationen zu COVID-19 und Datenschutz
Mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie und den nationalstaatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der “Corona Krise” stellen sich auch immer wieder Fragen, inweit datenschutzrechtliche Bestimmungen weiterhin anwendbar sind, oder ob nicht Gesundheit vor Datenschutz geht. Dazu ist festzuhalten, dass die DSGVO Bestimmungen enthält, die einen Spielraum eröffnen. Die Frage was wichtiger ist, Gesundheit oder Datenschutz ist daher ebenso falsch gestellt, wie die Frage ob öffentliche Sicherheit oder Datenschutz wichtiger sind. Die DSGVO ist anzuwenden und wo das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten beschränkt wird ist stets das gelindeste Mittel zu verwenden und braucht es eine entsprechende Rechtsgrundlage. Sofern eine Interessensabwägung unter diesen besonderen Rahmenbedingungen der Pandemie nun anders ausfällt als sonst, gilt diese nur bis zur Eindämmung der Pandemie und wird daher stets zu überprüfen sein. Andere in diesem Kontext wiederholt auftretende Fragen sind wer welche Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – verarbeiten und an wem übermitteln darf.
Siehe dazu auch die Informationen europäischer und nationaler Stellen:
- Der europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Zusammenfassung zum Covid19 Ausbruch und Datenschutz veröffentlicht.
- Der europäische Datenschutzausschuss hat eine Stellungnahme zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Kontext des COVID-19 Ausbruchs veröffentlicht. An einer Richtlinie dazu wird gearbeitet.
- Die österreichische Datenschutzbehörde stellt Informationen und mehrere Dokumente zur Verfügung.
Europäischer Datenschutzbeauftragter zu Datenschutz und wissenschaftliche Forschung
Der europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Preliminary Opinion on data protection and scientific research veröffentlicht.
Rollenverteilung nach DSGVO: (gemeinsamer) Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter
Der europäische Datenschutzbeauftragte hat Richtlinien zur Abgrenzung der gemeinsamen Verantwortung, einzelner Verantwortung und Auftragsverarbeitung veröffentlicht.
