Novelle Bundesstatistik- und Forschungsorganisationsgesetz

Am 4.11. hat der Forschungsauschuss er österreichischen Parlaments sich für eine Novelle des Bundesstatistik- und Forschungsorganisationsgesetzes ausgesprochen um die wissenschaftliche Nutzung von Mikrodaten zu erleichtern. Die in den Stellungnahmen formulierten Bedenken der Datenschützer wurden dabei nicht berücksichtigt. Soweit es das Forschungsorganisationsgesetz betrifft, wurde zwar der grobste offensichtliche Fehler im §2d behoben wurde, andere Stellen die aber EU rechtswidrig sind (und von der DSB in bisherigen Verfahren daher schon unangewendet blieben) nicht korrigiert wurden.

Abzuwarten wird daher sein, wie die Rechtssprechung auf die von der Datenschutzbehörde  und des Datenschutzrates formulierten Bedenken reagieren wird, dass  einzelne Bestimmungen dieser Novelle gegen EU-Recht, Verfassungsrecht und die bisherige Rechtssprechung (auch des VFGH) verstoßen würden.

Nationale Anpassungsgesetze

Bei der Beschlussfassung des Datenschutz Anpassungsgesetzes im Sommer 2017 wurde in einer Ausschussfeststellung festgehalten, dass weitere Anpassungen in Materiengesetzen vorzunehmen sind.

Eine Reihe von Ministerien hat in den letzten Wochen ihre Entwürfe in Begutachtung geschickt (siehe Parlamentshomepage – Begutachungen, als Suchbegriff “Datenschutz” eingeben). Am 21.3.2018 hat jener Entwurf der die Wissenschaft maßgeblich betrifft und den Ausbau des Forschungsorganisationsgesetzes zu einem Gesetz mit allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für sämtliche wissenschaftliche und historischen Forschungszwecken oder statistischen Zwecke den Minsterrat passiert (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018).