Der EDSA hat ein Positionspapier zum Verhältnis von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht veröffentlicht.
Tag: DSGVO
Vorschlag Ergänzungsverordnung zur DSGVO
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Harmonisierung der Verfahrensvorschriften bei grenzüberschreitenden Fällen veröffentlicht (Proposal for a Regulation laying down additional procedural rules relating to the enforcement of GDPR). Gemäß der Pressemitteilung soll dies zu einer Harmonisierung der Rechte der Betroffenen, der beteiligten Parteien und der Straffung der Zusammenarbeit der Behörden und der Streitbeilegung führen, indem nicht mehr in einem Verfahren mehrere nationale Verfahrensbestimmungen sondern einheitliche EU-Bestimmungen anzuwenden sind. Es gibt jedoch auch Kritik, dass diese Bestimmungen der federführenden Behörde noch mehr Einfluss auf die Verfahren gibt, sodass große Unternehmen durch Wahl des Firmensitzes sich noch mehr Vorteile verschaffen könnten.
Es bleibt abzuwarten ob die Verordnung noch innerhalb dieser Periode die Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Sollte dies der Fall sein, sind Verfahren vor dem EuGH nicht auszuschließen.
Diese Verordnung verändert die DSGVO nicht, sie harmonisiert lediglich die Verfahrensbestimmungen der Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen.
Update: Informationen zu COVID-19 und Datenschutz
Der europäische Datenschutzausschuss hat die Richtlinie Guidelines 03/2020 on the processing of data concerning health for the purpose of scientific research in the context of the COVID-19 outbreak veröffentlicht.
Tracking Apps für COVID-19
In vielen Staaten wird darüber diskutiert ob der Einsatz von Tracking Apps helfen kann, die Ausbreitung des Corona Virus durch diese Art des Monitorings zu verhindern bzw. genauere Angaben wer die Kontaktpersonen der letzten Zeit von positiv getesteten waren zu erlangen und zielgerichtetere Quarantäne und Testanordnungen ermöglichen.
Dabei ist darauf zu achten, dass solche Software DSGVO konform ist. Bei Software die vom Staat als verpflichtend zu verwenden vorgeschrieben wird, sollte gewährleistet sein, dass diese auch unabhängig überprüft werden kann (also am besten Open Source Software) und keine Daten ins nicht EU-Ausland übermittelt werden. Wie eine Analyse von epicenter.works betreffend der “Stoppt Corona App”des roten Kreuzes zeigt, erfüllt diese viele aber nicht alle wünschenswerten Punkte.
Setzt man eine solche App verpflichtend mit dem Argument ein, dass dann eine Lockerung von beschränkenden Maßnahmen möglich wäre, so wäre es jedoch sinnvoll über den nationalen Tellerrand hinauszublicken. Letzlich ist uns am meisten geholfen, wenn es möglichst schnell gelingt die Pandemie in ganz Europa zurück zu drängen. Ein aus dieser Sicht vielversprechender Ansatz mit österreichischer Beteiligung ist der PEPP-PT Standard, über den unter anderem auch von Heise, Golem, Spiegel und der Süddeutschen Zeitung berichtet wurde. Demnach waren sowohl der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte als auch das BSI (Bundesamt für Sicherheit und Information) in die Entwicklung eingebunden. Nähere Informationen finden sich auch bei den eingebunden Frauenhofer Instituten. Der Referenzcode soll ab 7.4. verfügbar sein.
Informationen zu COVID-19 und Datenschutz
Mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie und den nationalstaatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der “Corona Krise” stellen sich auch immer wieder Fragen, inweit datenschutzrechtliche Bestimmungen weiterhin anwendbar sind, oder ob nicht Gesundheit vor Datenschutz geht. Dazu ist festzuhalten, dass die DSGVO Bestimmungen enthält, die einen Spielraum eröffnen. Die Frage was wichtiger ist, Gesundheit oder Datenschutz ist daher ebenso falsch gestellt, wie die Frage ob öffentliche Sicherheit oder Datenschutz wichtiger sind. Die DSGVO ist anzuwenden und wo das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten beschränkt wird ist stets das gelindeste Mittel zu verwenden und braucht es eine entsprechende Rechtsgrundlage. Sofern eine Interessensabwägung unter diesen besonderen Rahmenbedingungen der Pandemie nun anders ausfällt als sonst, gilt diese nur bis zur Eindämmung der Pandemie und wird daher stets zu überprüfen sein. Andere in diesem Kontext wiederholt auftretende Fragen sind wer welche Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – verarbeiten und an wem übermitteln darf.
Siehe dazu auch die Informationen europäischer und nationaler Stellen:
- Der europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Zusammenfassung zum Covid19 Ausbruch und Datenschutz veröffentlicht.
- Der europäische Datenschutzausschuss hat eine Stellungnahme zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Kontext des COVID-19 Ausbruchs veröffentlicht. An einer Richtlinie dazu wird gearbeitet.
- Die österreichische Datenschutzbehörde stellt Informationen und mehrere Dokumente zur Verfügung.
Leitlinien des EDSA zur Videoüberwachung
Der europäische Datenschutzauschuß (EDSA, european data protection board, EDPB) hat die Leitlinien zur Videoüberwachung angenommen und veröffentlicht.
Damit gibt es jetzt eine Richlinie was bei Bildverarbeitungen zu berücksichtigen ist.
Bildverarbeitung nach DSG
Wie die Datenschutzbehörde in ihrem Newsletter berichtet, wird sie die §12 und §13 DSG nicht mehr anwenden. Grund hierfür ist, dass das BvWG in zwei Erkenntnissen die Anwendbarkeit des 3 Abschnitt DSG in Zweifel gezogen hat auf denen Bescheide der DSB beruhten. Demnach kommt nun auch das BvWG zum Schluss, dass die DSGVO den Nationalstaaten keinen Spielraum zur Regelung der Bildverarbeitung gewährt. Eine Bildverarbeitung wird daher an den Erfordernissen der Art. 5 und 6 DSGVO zu beurteilen sein.
Damit wird in der Regel eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen sein.
Praxishilfe der GDD zur gemeinsamen Verantwortung
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hat eine Praxishilfe zur gemeinsamen Verantwortung veröffentlicht.
Verhaltensregeln für Pseudonymisierung
Wie die GDD (Geselschaft für Datenschutz und Datensicherheit berichtet, erarbeitete die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und
Wirtschaft im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 einen Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz
DS-GVO konformer Pseudonymisierung.
Aktualisierter Leitfaden der DSB und Formulare
Die Datenschutzbehörde hat ihren Leifaden aktualisiert.
Ausserdem stellt die DSB nun eine Reihe von Musterformularen (zB Beantragung von pBKs, Ausübung von Betroffenenrechten) zur Verfügung.
