Abo Modelle am Prüfstand?

Immer mehr Anbieter führen sogenannte Abo- Modelle ein, bei denen gegen Bezahlung einer Gebühr keine Werbung geschaltet wird, beziehungsweise die Einwilligung zur Verarbeitung  der personenbezogenen Daten nur durch ein Abomodell umgangen werden kann. Die Datenschutzbehörde von Hamburg, den Niederlanden und Norwegen hat nun den europäischen Datenschutzausschuss ersucht eine einheitliche Haltung zur Zulässigkeit solcher Modelle zu formulieren.

Gegen solche Modelle wie sie auch von Meta angewendet werden gibt es auch anhängige Beschwerden bei der österreichischen Datenscutzbehörde. Im Februar haben sich 28 NGOs in einem gemeinsamen Brief an den EDSA gewandt.   

Diskussionspapier zu den Rechtsgrundlagen beim KI Einsatz

Die Aufsichtsbehörde für Baden Württemberg hat ein Diskussionspapier zu Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von KI  veröffentlicht. Das Papier betrachtet dabei die verschieden Phasen, von der Erehbung bis zur Verwendung. Der in Verhandlung stehende AI  Act wird nicht berücksichtigt, das Papier bezieht sich ausschließlich auf bestehende Gesetze, vorrangig auf die DSGVO.

Behörden entscheiden über Beschwerden zu Google Analytics

In zwei der 101 Beschwerden bezüglich des Einsatzes von Google Analytics haben die zuständigen Aufsichtsbehörden erste Entscheidungen gefällt.

Sowohl die österreichische als auch die französische Behörde kommen zu dem Schluss, dass der Einsatz nicht rechtskonform ist. Berufungen dagegen sind noch möglich und weitere Verfahren in über 20 Mitgliedsstaaten sind noch anhängig.

EDSA: Stellungnahme zu E-Privacy Verordnung

Der Europäische Datenschutz Ausschuss (EDSA/EDPB) hat eine Stellungnahme zur ePrivacy Verordnung betreffend der zukünftigen Rolle der Aufsichtsbehörden und des EDSA veröffentlicht.

Darin wird daruf hingewiesen, dass:

  1. die Verordnung nicht das Schutzniveau der derzeit geltenden Richtlinie unterschreiten darf,
  2. die Gefahr einer Fragmentierung der Aufsicht, komplexe Verfahren, sowie Inkonsistenz und Rechtsunsicherheit für Individuen und Unternehmen besteht und
  3. das es Überschneidungen mit der Datenschutzgrundverordnung gibt.

Der EDSA spricht sich daher dafür aus, dass auch die ePrivacy Verordnung von den Aufsichstbehörden überwacht wird, die auch schon für die Einhaltung der DSGVO zuständig sind, zumindest soweit es Bestimmungen betrifft die auch unter die DSGVO fallen.

Rechtssprechung der DSB zum Medienprivileg

Wie der stv. Leiter der DSB Dr. Schmidl in einem Beitrag im jusIT 2/2020 darlegt ändert die Behörde ihre Rechtssprechungspraxis zum Medienprivileg (§9 DSG). Ging die Behörde bisher von einem weiten Anwendungsbereich des §9 Abs 1 DSG aus, was in vielen Fällen ihre Unzuständigkeit begründete, ist sie nun unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des EuGH zu eienr differenzierteren Auslegung gelangt. Letztlich wird es nun immer zu einer Einzelfallprüfung verbunden mit  einer Güterabwägung ob das Grundrecht auf Datenschutz oder jenes auf freie Meinungsäußerung überwiegt kommen.