EDSA: Information zum Angemessenheitsbeschluss zu DPF (USA)

Der europäische Datenschutzausschuss hat eine Information zur Anwendung des DPF als Grundlage von Datenübermittlungen veröffentlicht. Vorraussetzung um sich auf das DPF stützen zu können ist eine Listung des Empfängers in der USA bei der US Handelskammer, wie das bei Safe Harbour Abkommen auch der Fall war.

Es ist auf jeden Fall ratsam auch Standardvertragsklauseln und soweit möglich zusätzliche Maßnahmen, falls erforderlich, zu vereinbaren.

Angemssenheitsbeschluss der Kommission: USA

Die EU Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss bezüglich des neuen Datenschutzrahmens (Data Privacy Framework) erlassen. Dies ist das Nachfolgeabkommen zu den vom EuGH aufgehobenen Safe Harbour und Privacy Shield Abkommen.  Bis zu einer neuerlichen Bewertung durch den EuGH können Datenübermittlungen in die USA nun auch auf dieses Abkommen gestützt werden. Ob das neue Abkommen nun das Recht auf einne Richter und ein faires Verfahren für EU-Bürger in den USA gewährt, bleibt abzuwarten. Eine Klärung durch den EuGH ist zu erwarten da bereits Klagen angekündigt sind.