Informationsseite der EU-Kommission zur DSGVO

Die EU-Kommission stellt eine eigene Informationsseite über die DSGVO zur Verfügung. Unter anderem findet sich dort auch eine Antwort zur Frage “Was sind personenbezogen Daten”.  Dort findet man auch eine Abgrenzung zu Anonymen Daten:

Personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann, gelten nicht mehr als personenbezogene Daten. Damit die Daten wirklich anonymisiert sind, muss die Anonymisierung unumkehrbar sein.