EHDS Europäischer Gesundheitsdatenraum

Am 5.3.202 wurde die Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 im Amtsblatt der UNion (Official Journal of teh Europen Union) veröffentlciht. Damit beginnen die Fristen der am 11.2. beschlossenen Verordnung zu laufen und die Verordnung tritt am 26.3.2025 in Kraft und gilt ab 26.3.027. Die Verordnung erfordert eine nationale Durchführungsbestimmung auf die auch im Regierungsprogramm der österreicheischen Bundesregierung verwiesen wird. Die Verordnung sieht darüber hinus auch Druchführungsrechtsakte der Kommission vor (gemäß Art. 92 und 97).

Datenräume

Die Second Staff Working Group on data spaces hat einen Statusbericht am 24.1.2024 veröffentlicht.

In der EU sollen 26 Datenräume in 14 Sektoren enstehen. Zur Zeit gibt es beereits 8 Datenräume.  

Für den Gesundheitsdatenraum muss noch eine entsprechende Verordnung beschlossen werden. Dies iwrd sich vor den Wahlen zum europäischen Parlament nicth mehr ausgehen, es wird aber davon ausgegangen, dass das Gesetzgebungsverfahren auch vom neu konsitutierten Parlament fortgeführt wird.