Datenräume

Die Second Staff Working Group on data spaces hat einen Statusbericht am 24.1.2024 veröffentlicht.

In der EU sollen 26 Datenräume in 14 Sektoren enstehen. Zur Zeit gibt es beereits 8 Datenräume.  

Für den Gesundheitsdatenraum muss noch eine entsprechende Verordnung beschlossen werden. Dies iwrd sich vor den Wahlen zum europäischen Parlament nicth mehr ausgehen, es wird aber davon ausgegangen, dass das Gesetzgebungsverfahren auch vom neu konsitutierten Parlament fortgeführt wird.

EDSA Stellungnahme zu digitalen Diensten und der Datenstrategie

Der EDSA hat sich in der Stellungnahme https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/statements/statement-digital-services-package-and-data-strategy_de zu den seit November 2020 vorgeschlagenen beziehungsweise angekündigten Rechtssetzungsmaßnahmen der Europäischen Kommision kritisch geäußert.

Dies betrifft folgende Gesetze und der europäischen Daten-Strategie:

  1. Digital Services Act (DSA),
  2. Digital Markets Act (DMA),
  3. Data Governance Act (DGA)
  4. Regulation on a European approach for Artificial Intelligence (AIR),
  5. Data Act (angekündigt).

Der EDSA fasst seine Bedenken wie folgt zusammen:

With this statement, the EDPB draws attention to a number of overarching concerns and urges the
co-legislature to take decisive action. Our concerns consist of three categories: (1) lack of protection
of individuals’ fundamental rights and freedoms; (2) fragmented supervision; and (3) risks of
inconsistencies.
The EDPB considers that, without further amendments, the proposals will negatively impact the
fundamental rights and freedoms of individuals and lead to significant legal uncertainty that would
undermine both the existing and future legal framework. As such, the proposals may fail to create
the conditions for innovation and economic growth envisaged by the proposals themselves.

Entwurf eines Daten Governance Gesetz

Die Europäische Kommisssion hat den Entwurf einer Verordnung über Europäische Daten Governance veröffentlicht.

Dabei soll die gemeinsame Nutzung von Daten gestärkt werden, beispielsweise durch Schaffung vertrauenswürdiger Datentreuhänder. Der Entwurf definiert als Ziele:

Das Instrument zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Daten zur Nutzung zu fördern, indem das Vertrauen in die Datenmittler erhöht wird und die Mechanismen für die gemeinsame Datennutzung in der gesamten EU gestärkt werden. Das Instrument bezieht sich auf Folgendes:

  • Bereitstellung von Daten des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung in Fällen, in denen diese Daten den Rechten anderer unterliegen,
  • gemeinsame Datennutzung durch Unternehmen gegen Entgelt in jedweder Form,
  • Ermöglichung der Nutzung personenbezogener Daten mithilfe eines „Mittlers für die gemeinsame Nutzung personenbezogener Daten“, der Einzelpersonen bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstützen soll,
  • Ermöglichung der Nutzung von Daten aus altruistischen Gründen.