Antrag für Datenschutz-Deregulierungsgesetz

Mit dem Datenschutz-Deregulierungsgesetz soll die Bundesverfassung (Kompetenzregeln) und das Datenschutz-Anpassungsgeestz 2018 geändert werden. Im DSG sind vor allem Änderungen des Grundrechts und anderer Verfassungsbestimmungen sowie in der Bildverarbeitung vorgesehen.

Das Grundrecht in §1 soll nun nur mehr natürliche Personen umfassen. Juristische Personen wären demnach nur mehr dann erfasst, wenn Bestimmungen die dem DSG vorgehen dies vorsehen.

Der Antrag wurde von Abgeordneten der ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebracht.

Nationale Anpassungsgesetze

Bei der Beschlussfassung des Datenschutz Anpassungsgesetzes im Sommer 2017 wurde in einer Ausschussfeststellung festgehalten, dass weitere Anpassungen in Materiengesetzen vorzunehmen sind.

Eine Reihe von Ministerien hat in den letzten Wochen ihre Entwürfe in Begutachtung geschickt (siehe Parlamentshomepage – Begutachungen, als Suchbegriff “Datenschutz” eingeben). Am 21.3.2018 hat jener Entwurf der die Wissenschaft maßgeblich betrifft und den Ausbau des Forschungsorganisationsgesetzes zu einem Gesetz mit allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für sämtliche wissenschaftliche und historischen Forschungszwecken oder statistischen Zwecke den Minsterrat passiert (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018).

DSGVO Rechtstext

Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR) kann in allen EU-Sprachen hier abgerufen werden. Sie ist seid 25.5.2016 in Kraft und kommt ab 25.52018 zur Anwendung.

Zu oben erwähnter DSGVO gibt es folgende Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.