Mit dem Datenschutz-Deregulierungsgesetz soll die Bundesverfassung (Kompetenzregeln) und das Datenschutz-Anpassungsgeestz 2018 geändert werden. Im DSG sind vor allem Änderungen des Grundrechts und anderer Verfassungsbestimmungen sowie in der Bildverarbeitung vorgesehen.
Das Grundrecht in §1 soll nun nur mehr natürliche Personen umfassen. Juristische Personen wären demnach nur mehr dann erfasst, wenn Bestimmungen die dem DSG vorgehen dies vorsehen.
Der Antrag wurde von Abgeordneten der ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebracht.
