Die Art. 29 Gruppe veröffetnlichte eine Richtlinie zum Thema Guidelines on the right to “data portabiity”.
Die Art. 29 Gruppe wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) als “Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten” eingesetzt. Mit 25.5.2018 wird die Art. 29 Gruppe in den in der DSGVO vorgesehenen Datenschutzausschuss übergeführt.
