Die Datenschutzbehörde hat ihren Leifaden aktualisiert.
Eine Verordnung, die eine Whitelist für Verarbeitungen bei denen keine Datenschutzfolgeabschätzung vorzunehmen ist enthält, soll im ersten Quartal 2018 in Begutachtung gehen. Weitere Verordnungen werden erst nach dem 25.5.2018 erlassen.
