Mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie und den nationalstaatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der “Corona Krise” stellen sich auch immer wieder Fragen, inweit datenschutzrechtliche Bestimmungen weiterhin anwendbar sind, oder ob nicht Gesundheit vor Datenschutz geht. Dazu ist festzuhalten, dass die DSGVO Bestimmungen enthält, die einen Spielraum eröffnen. Die Frage was wichtiger ist, Gesundheit oder Datenschutz ist daher ebenso falsch gestellt, wie die Frage ob öffentliche Sicherheit oder Datenschutz wichtiger sind. Die DSGVO ist anzuwenden und wo das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten beschränkt wird ist stets das gelindeste Mittel zu verwenden und braucht es eine entsprechende Rechtsgrundlage. Sofern eine Interessensabwägung unter diesen besonderen Rahmenbedingungen der Pandemie nun anders ausfällt als sonst, gilt diese nur bis zur Eindämmung der Pandemie und wird daher stets zu überprüfen sein. Andere in diesem Kontext wiederholt auftretende Fragen sind wer welche Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – verarbeiten und an wem übermitteln darf.
Siehe dazu auch die Informationen europäischer und nationaler Stellen:
- Der europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Zusammenfassung zum Covid19 Ausbruch und Datenschutz veröffentlicht.
- Der europäische Datenschutzausschuss hat eine Stellungnahme zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Kontext des COVID-19 Ausbruchs veröffentlicht. An einer Richtlinie dazu wird gearbeitet.
- Die österreichische Datenschutzbehörde stellt Informationen und mehrere Dokumente zur Verfügung.
