Die EU Kommission hat am 28.6.2021 einen Angemssenheitsbeschluss bezüglich des Vereigten Königreichs gemäß Art. 45 DSGVO gefasst. Damit sind auch die nächsten 4 Jahre Übermittlungen ins Vereinige Konigreich Groß Britannien möglich.
Die EU Kommission hat am 28.6.2021 einen Angemssenheitsbeschluss bezüglich des Vereigten Königreichs gemäß Art. 45 DSGVO gefasst. Damit sind auch die nächsten 4 Jahre Übermittlungen ins Vereinige Konigreich Groß Britannien möglich.