Nach Veröffentlichung im Amtsblatt gelten die Bestimmungen der KI Verordnung (AI-Act) schritweise seit 2.82024.
Die Mitgliedsstaaten müssen bis 2.8.2025 Durchführungsvorschriften erlassen.
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Die Mitgliedsstaaten müssen bis 2.8.2025 Durchführungsvorschriften erlassen.