Am 4.11. hat der Forschungsauschuss er österreichischen Parlaments sich für eine Novelle des Bundesstatistik- und Forschungsorganisationsgesetzes ausgesprochen um die wissenschaftliche Nutzung von Mikrodaten zu erleichtern. Die in den Stellungnahmen formulierten Bedenken der Datenschützer wurden dabei nicht berücksichtigt. Soweit es das Forschungsorganisationsgesetz betrifft, wurde zwar der grobste offensichtliche Fehler im §2d behoben wurde, andere Stellen die aber EU rechtswidrig sind (und von der DSB in bisherigen Verfahren daher schon unangewendet blieben) nicht korrigiert wurden.
Abzuwarten wird daher sein, wie die Rechtssprechung auf die von der Datenschutzbehörde und des Datenschutzrates formulierten Bedenken reagieren wird, dass einzelne Bestimmungen dieser Novelle gegen EU-Recht, Verfassungsrecht und die bisherige Rechtssprechung (auch des VFGH) verstoßen würden.
