EDSA: Information zum Angemessenheitsbeschluss zu DPF (USA)

Der europäische Datenschutzausschuss hat eine Information zur Anwendung des DPF als Grundlage von Datenübermittlungen veröffentlicht. Vorraussetzung um sich auf das DPF stützen zu können ist eine Listung des Empfängers in der USA bei der US Handelskammer, wie das bei Safe Harbour Abkommen auch der Fall war.

Es ist auf jeden Fall ratsam auch Standardvertragsklauseln und soweit möglich zusätzliche Maßnahmen, falls erforderlich, zu vereinbaren.