EHDS Europäischer Gesundheitsdatenraum

Am 5.3.202 wurde die Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 im Amtsblatt der UNion (Official Journal of teh Europen Union) veröffentlciht. Damit beginnen die Fristen der am 11.2. beschlossenen Verordnung zu laufen und die Verordnung tritt am 26.3.2025 in Kraft und gilt ab 26.3.027. Die Verordnung erfordert eine nationale Durchführungsbestimmung auf die auch im Regierungsprogramm der österreicheischen Bundesregierung verwiesen wird. Die Verordnung sieht darüber hinus auch Druchführungsrechtsakte der Kommission vor (gemäß Art. 92 und 97).