Die Datenschutzbehörde hat ihren Leifaden aktualisiert.
Ausserdem stellt die DSB nun eine Reihe von Musterformularen (zB Beantragung von pBKs, Ausübung von Betroffenenrechten) zur Verfügung.
Die Datenschutzbehörde hat ihren Leifaden aktualisiert.
Ausserdem stellt die DSB nun eine Reihe von Musterformularen (zB Beantragung von pBKs, Ausübung von Betroffenenrechten) zur Verfügung.
Die Datenschutzbehörde hat ihren Leifaden aktualisiert.
Eine Verordnung, die eine Whitelist für Verarbeitungen bei denen keine Datenschutzfolgeabschätzung vorzunehmen ist enthält, soll im ersten Quartal 2018 in Begutachtung gehen. Weitere Verordnungen werden erst nach dem 25.5.2018 erlassen.
Die Art. 29 Gruppe veröffetnlichte eine Richtlinie zum Thema Guidelines on Consent under Regulation 2016/679.
Darin gibt es einen eigenen Abschnitt, der sich mit Zustimmungserklärungen im Kontext der wissenschaftlichen Forschung beschäftigt.
Die Art. 29 Gruppe veröffetnlichte eine Richtlinie zum Thema Guidelines on Transparency under Regulation 2016/679.
In dieser Richtlinie finden sich auch positiv und negativ Beispiele zur sprachlichen Formulierung in Zusammenhang mit den Informationspflichten und der Verwendung in Einwilligungen.
Die Art. 29 Gruppe veröffetnlichte eine Richtlinie zum Thema Guidelines on Data Protection Impact Assessment (DPIA) and determining whether processing is “likely to result in a high risk” for the purposes of Regulation 2016/679.
Die Art. 29 Gruppe veröffetnlichte eine Richtlinie zum Thema Guidelines on the right to “data portabiity”.
Die Art. 29 Gruppe wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) als “Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten” eingesetzt. Mit 25.5.2018 wird die Art. 29 Gruppe in den in der DSGVO vorgesehenen Datenschutzausschuss übergeführt.