ePrivacy-Verordnung

Die EU Kommission hat im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie und der REFIT Evaluierung (Programm zu Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung) beschlossen einen Vorschlag für eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation vorzulegen (Jänner 2017). Diese soll ein lex spezialis zur DSGVO sein und Richtlinie 2002/58/EG ablösen.
Die Verordnung soll gleichzeitig mit der DSGVO am 25.5.2018 in Kraft treten. In Österreich wurde die RL 2002/58/EG durch das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) umgesetzt.

Zu dem Entwurf gab es über 800 Änderungsanträge die in verschiedenen Ausschüssen beraten werden. Der federführende LIBE-Ausschuss soll am 11.10. über eine konsolidierte Fassung abstimmen.

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