ePrivacy-Verordnung Update 01/2018

Am 26.10.2017 hat das europäische Parlament die ePrivacy-Verordnung verabschiedet. Diese soll ab 25.5.2018 gelten und gliedert sich in das durch die DSGVO definierte Datenschutzregime ein. Dh, es werden die Sanktionsbestimmungen und Grundsätze der DSGVO auch für jene Bereiche gelten die durch die ePrivacy-Verordnung geregelt werden. Darunter fällt der Schutz der Privatsphäre in der elktronischen Kommunikation (zB Cookies, Mails an viele Empfänger, etc).

Ob der Termin des 25.5.2018 zu halten ist, ist aber unwahrscheinlich. Am 17.11.2018 hat der EU-Rat einen Sachstandsbericht veröffentlicht. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren wäre nun ein “gemeinsamer Standpunkt des EU-Rates”. Sobald dieser gefasst ist, könnten die Trilog Verhandlungen beginnen, in denen aus den Beschlüssen der Komission, des Parlaments und des Rates eine gemainsame Endfassung erstellt und beschlossen wird.

Dies wird sich bis Mai nicht mehr realisieren lassen, aber zur Zeit überwiegen die Meinungen, dass ein Beschluss noch in diesem Jahr gefasst werden könnte.

ePrivacy-Verordnung

Die EU Kommission hat im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie und der REFIT Evaluierung (Programm zu Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung) beschlossen einen Vorschlag für eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation vorzulegen (Jänner 2017). Diese soll ein lex spezialis zur DSGVO sein und Richtlinie 2002/58/EG ablösen.
Die Verordnung soll gleichzeitig mit der DSGVO am 25.5.2018 in Kraft treten. In Österreich wurde die RL 2002/58/EG durch das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) umgesetzt.

Zu dem Entwurf gab es über 800 Änderungsanträge die in verschiedenen Ausschüssen beraten werden. Der federführende LIBE-Ausschuss soll am 11.10. über eine konsolidierte Fassung abstimmen.