Kalifornien hat den California Consumer Privacy Act besclossen, der ab 1.1.2020 gelten wird, wie zB Wired berichtet. Es legt Informations- und Auskunftspflichten von Unternehmen die Daten an Dritte verkaufen fest und gewährt den Betroffenen ein Widerspruchsrecht. Bußgelder sind nicht vorgesehen, jedoch steht der Klagsweg offen. Man darf gespannt sein, ob diese Gesetz noch verändert wird und ob es einerseits Vorbildwirkung für andere Staaten haben wird und andererseits es der EU-Kommission ermöglicht einen Angemessenheitsbeschluss bezüglich des Schutznieveaus in Kalifornien zu fassen. Dies würde Erleichterungen in der Datenübermittlung an in Kalifornien ansässigen Unternehmen bedeuten.
