Die nationalen Datenschutzbehörden haben ihre Entwürfe für die nationalen Verordnungen zur verpflichtenden Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung dem europäischen Datenschutzausschuss vorgelegt.
Die im österreichischen Entwurf enthaltene Verpflichtung bei gemeinsamer Verantwortlichkeit jedenfalls eine DSFA durchführen zu müssen, fand keine Zustimmung.
