Die Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz – Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V) (Blacklist) ist im Bundesgetzblatt veröffentlicht worden.
Dabei besteht bei bestimmten Verabreitungen die Ausnahme, dass von einer erforderlichen DSFA abgesehen werden kann, wenn eine Betriebsvereinbarung vorliegt.
