Ohne neues Übereinkommen wird Groß Britannien mit Ende der Übergangsfrist zu einem Drittland und verliert seinen Status als Mitgliedsstaat mit angemessenen Schutzniveau gemäß der DSGVO. Für Datenübermittlungen sind nun zusätzliche Maßnahmen gemäß Kapitel V DSGVO notwendig, beispielsweise Verrträge unter Einbindung von Standardvertragsklauseln.
Zu diesen und weiteren Konsequenzen hat der Europäischde Datenschitzausschuss eine Information und eine Stellungnahme veröffentlicht.
