Brexit und der neue EU-UK Handelsvertrag

Die EU und das Vereinigte Königreich Groß Britannien haben sich doch noch auf einen Handelsvertrag geeinigt. Wie Medien berichten haben alle EU Botschafter der Mitgliedsstaaten einer vorläufigen Anwendung bereits zugestimmt.

Gemäß dem von der britischen Regierung veröffentlichten Vertrag gilt für den Datenschutz eine Übergangsfrist bis die EU eine Angemessenheitsentscheidung gemäß Art 45(3) DSGVO getroffen hat oder 6 Monate verstrichen sind.

Tritt der Vertrag also mit 1.1.2021 in Kraft und wird bis zum 31.7.2021 kein Beschluss der EU Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus getroffen, so gilt UK ab dem 1.8.2021 als Drittland.

Diese maximale Frist von 6 Monaten kann jedoch schon früher enden, sofern Groß Britannien sein Datenschutzregime verändert ohne vorher die Zustimmung der Union im entsprechenden Ausschuss (Partnership Council)  erlangt zu haben.

Hard Brexit und seine Konsequenzen

Ohne neues Übereinkommen wird Groß Britannien mit Ende der Übergangsfrist zu einem Drittland und verliert seinen Status als Mitgliedsstaat mit angemessenen Schutzniveau gemäß der DSGVO. Für Datenübermittlungen sind nun zusätzliche Maßnahmen gemäß Kapitel V DSGVO notwendig, beispielsweise Verrträge unter Einbindung von Standardvertragsklauseln.

Zu diesen und weiteren Konsequenzen hat der Europäischde Datenschitzausschuss eine Information und eine Stellungnahme veröffentlicht.