Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass die Verwendung von Meta Pixel und Meta Facebook Login gegen die DSGVO vertößt und nicht im Einklang mit den Anforderungen des EuGH (Schrems II) steht. Damit wurde nach Google Analytics auch diese Datenübermittlung in die USA ohne ausreichende Massnahmen durch den Verantwortlichen und Meta untersagt.
Der Bescheid wurde vom Beschwerdeführer hier veröffentlicht.
