Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Harmonisierung der Verfahrensvorschriften bei grenzüberschreitenden Fällen veröffentlicht (Proposal for a Regulation laying down additional procedural rules relating to the enforcement of GDPR). Gemäß der Pressemitteilung soll dies zu einer Harmonisierung der Rechte der Betroffenen, der beteiligten Parteien und der Straffung der Zusammenarbeit der Behörden und der Streitbeilegung führen, indem nicht mehr in einem Verfahren mehrere nationale Verfahrensbestimmungen sondern einheitliche EU-Bestimmungen anzuwenden sind. Es gibt jedoch auch Kritik, dass diese Bestimmungen der federführenden Behörde noch mehr Einfluss auf die Verfahren gibt, sodass große Unternehmen durch Wahl des Firmensitzes sich noch mehr Vorteile verschaffen könnten.
Es bleibt abzuwarten ob die Verordnung noch innerhalb dieser Periode die Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Sollte dies der Fall sein, sind Verfahren vor dem EuGH nicht auszuschließen.
Diese Verordnung verändert die DSGVO nicht, sie harmonisiert lediglich die Verfahrensbestimmungen der Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen.
