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ePrivacy-Verordnung

Die EU Kommission hat im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie und der REFIT Evaluierung (Programm zu Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung) beschlossen einen Vorschlag für eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation vorzulegen (Jänner 2017). Diese soll ein lex spezialis zur DSGVO sein und Richtlinie 2002/58/EG ablösen.
Die Verordnung soll gleichzeitig mit der DSGVO am 25.5.2018 in Kraft treten. In Österreich wurde die RL 2002/58/EG durch das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) umgesetzt.

Zu dem Entwurf gab es über 800 Änderungsanträge die in verschiedenen Ausschüssen beraten werden. Der federführende LIBE-Ausschuss soll am 11.10. über eine konsolidierte Fassung abstimmen.

Kurzpapier der DSK

Die deutsche Datenschutzkonferenz hat ein Kurzpapier zum Thema Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht.

Was ist die Datenschutzkonferenz:
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen des Datenschutzes in Deutschland befasst und zu ihnen Stellung nimmt. Die Konferenz besteht aus dem Bundesdatenschutzbeauftragten, den Landesdatenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer und dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.