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EDSA Richtlinie zum berechtigten Interesse

Der EDSA hat eine Richtlinie zum überwiegenden Interesse gemäß Art. 6(1)(f) DSGVO zur öffentlichen Konsultation herausgegeben. Darin wird festgestellt, das die Kriterienˆ

  • des Verfolgen eines überwiegenden Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten,ˆ
  • der Notwendigkeit personenbezogene Daten dafür verarbeiten zu müssen
  • undˆ dass diesem Interesse keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen

auch tatsächlich einer Einschätzung unterzogen werden müssen. Eine pauschale Annahme reicht nicht aus. Daraus kann gefolgert werden, dass dies auch zu dokumentieren ist. Aufgrund der Informationspfichten der Art. 12, 13 und 14 sieht die Richtlinie auch vor, das die Abwägung der Interessen den Betroenen zur Kenntnis gebracht werden kann. Zumindest die Information, dass die Betroenen dies verlangen können, hat der Verantwortliche zu erbringen.

Informationen zu KI: Linksammlung

Dieser Beitrag wird immer wieder aktualisiert und bietet Links zu Informationen von Behörden und anderen Einrichtnugen. Einen Überblick über die verschiedenen Orientierungshilfen bietet der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Würtemberg (Stand Juli 2024).

Österreich:

Deutschland:

EuGH erachtet Verbandsklagen bei Verstoß gegen Informationspflichten für zulässig

Der EuGH hat im Verfahren des deutschen Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Meta entschieden (C‑757/22), dass Verbandsklagen gemäß Art 80 DSGVO zulässig sind, wenn dieRechte einer betroffenen Person durch die Verarbeitung verletzt  worden sind. Die Verletzung kann auch durch Misachtung der Informationspflichten gemäß Art 12 und 13 ergeben.

DSA Verfahren gegen TikTok

Die EU Kommission hat am 19.2.2024 ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen  das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. 

DSA in Geltung getreten

Das Gesetz über digitale Dienste ist am 17.2.2024 in Geltung getreten und wird seitdem angewandt. Zum Teil wird dieses Gesetz für sehr große Palttformen schon seit Ende August 2023 angewandt. Die Kommission hat am 17.2. nicht nur darüber informiert sondern auch den Fahrplan für weitere delgierte Rechtsakte (Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen bei Wahlprozessen sowie Durchführungsrechtsakts über Muster für Transparenzberichte) veröffentlicht.

EDSA zu CSA und Chatkontrolle

Der Europäische Datenschutzausschuss hat basierend auf der gemeinsamen Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragen sich erneut zum Stand der CSA-Verordnung (Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung und Schutz sexuellen Mißbrauchs von Kindern) geäußert. Unter den umstrittenen Punkten dieses Gesetzes sind die sogenannte Chat-Kontrolle (müssen Provider den Strafverfolgungsbehörden Möglichkeiten bieten die Ende zu Ende Verschlüsselung aufbrechen zu können) und wie weit Anordnungen zur Ermittlungstätigkeit in den Schutzbereich Dritter eingreifen dürfen. Der EDSA sieht zwar Fortschritte zum Schutz der Privtasphäre durch die Änderungsvorschläge des EU Parlamentes, stellte aber fest, dass die Bestimmungen zum Teil noch immer zu ungenau sind.

Abo Modelle am Prüfstand?

Immer mehr Anbieter führen sogenannte Abo- Modelle ein, bei denen gegen Bezahlung einer Gebühr keine Werbung geschaltet wird, beziehungsweise die Einwilligung zur Verarbeitung  der personenbezogenen Daten nur durch ein Abomodell umgangen werden kann. Die Datenschutzbehörde von Hamburg, den Niederlanden und Norwegen hat nun den europäischen Datenschutzausschuss ersucht eine einheitliche Haltung zur Zulässigkeit solcher Modelle zu formulieren.

Gegen solche Modelle wie sie auch von Meta angewendet werden gibt es auch anhängige Beschwerden bei der österreichischen Datenscutzbehörde. Im Februar haben sich 28 NGOs in einem gemeinsamen Brief an den EDSA gewandt.